Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation
• Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen
• Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene
• Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
• Umgang mit elektrischen Gefahren
• Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen
• Werk-. Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe; Werkstoffbearbeitung
• Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen
• Sicherheit von Personen und Anlagen
• Wasserwirtschaft
• Wassergewinnung
• Wasserbeschaffenheit, Wasseraufbereitung
• Wasserförderung, -speicherung und -verteilung
• Wasseruntersuchung
• Messen, Steuern, Regeln
• Elektrische Anlagen in der Wasserversorgung
• Dokumentation
• Trinkwasserschutz und Kundenanlage
• Kundenorientierung
• Rechtsvorschriften und technische Regelwerke