Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Betriebliche und technische Kommunikation,
• Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
• Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
• Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
• Warten von Betriebsmitteln,
• Anwenden von Steuerungstechnik,
• Anschlagen, Sichern und Transportieren,
• Kundenorientierung,
• Bearbeiten von Aufträgen,
• Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen,
• Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen,
• Bauteile und Einrichtungen prüfen,
• Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.