Ausbildungsberufsbild (1. Stufe)
• Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin
• Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
• Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
• Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
• Lesen und Anwenden von Zeichnungen. Anfertigen von Skizzen,
• Durchführen von Messungen,
• Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,
• Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
• Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
• Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
• Herstellen von Putzen,
• Herstellen von Estrichen,
• Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
• Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
• Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
• Herstellen von Verkehrswegen,
• Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen,
• Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
Ausbildungsberufsbild (2. Stufe)
• Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik / Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
• Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
• Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
• Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Baumaschinen und -geräten,
• Ausführen von Abbruchverfahren mit Baumaschinen und -geraten,
• Führen und Instandhalten von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen,
• Trennen und Zwischenlagern von Abbruchmaterialien,
• Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.