Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
• Information und Kommunikation,
• logistische Prozesse,
• Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
• Rechtliche Voraussetzungen des Schiffbetriebes,
• Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
• Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
• Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen