1.Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
• Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
• Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
• Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
• Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
• Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Einteilen von Holz und Rohmaterialien,
• Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
• Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen,
• Überwachen von Produktionsprozessen,
• Vorbereitende und nachbearbeitende Arbeiten zur Herstellung von Erzeugnissen,
• Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,
• Trocknen von Holz,
• Transportieren, Lagern und Pflegen von Holz, Rohmaterialien und Erzeugnissen,
• Versenden von Erzeugnissen,
• Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung,
• eine vom Auszubildenden festzulegende Wahlqualifikationseinheit im Umfang von 16 Wochen aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.
2.Die Auswahlliste umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
• Sägewerkserzeugnisse,
• Hobelwerkserzeugnisse,
• Leimholzerzeugnisse,
• Holzwerkstofferzeugnisse.