Gegenstand der für alle Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
• Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
• Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
• Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
• Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,
• Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen
• Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen,
• Herstellen, Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen,
• Behandeln von Oberflächen,
• Verpacken und Lagern von Produkten,
• Qualitätsmanagement, Kundenorientierung.