Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Betriebliche und technische Kommunikation,
• Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
• Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
• Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
• Warten von Betriebsmitteln,
• Steuerungstechnik,
• Anschlagen, Sichern und Transportieren,
• Kundenorientierung,
• Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
• Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen,
• Instandhalten von technischen Systemen,
• Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik,
• Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.