Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Rechtsvorschriften und Normen,
• Kommunikation und Information,
• Planen von Arbeitsabläufen,
• Bedienen und Warten von Betriebsmitteln,
• Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen,
• Umgang und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
• Sichern des Arbeitsbereiches,
• Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
• Planen und durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
• Kundenberatung,
• Qualitätssichernde Maßnahmen.