• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Qualitätssichernde Maßnahmen,
• Berufsspezifische Regelungen,
• Arbeitsorganisation,
• Kommunikation und Information,
• Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren,
• Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren,
• Transportieren von Tieren,
• Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften,
• Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit,
• Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
• Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Forschung und Klinik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Diagnostik bei Tieren,
• Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
• Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren,
• Qualitätsmanagement,
• Hygienemanagement,
• Prozessbezogene Arbeitstechniken.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zoo sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
• Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
• Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen,
• Besucherbetreuung.
In der Fachrichtung Tierheim- und Pensionstierpflege sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Pflegen und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
• Einrichten und Instandhalten der Tierunterkünfte
• Betriebliche Organisation
• Mitwirken bei tierärztlichen Behandlungen