Die Modernisierung des Ausbildungsberufs Verkäufer/ Verkäuferin von 1968 ist seit vielen Jahren überfällig, da sich in über 30 Jahren die Strukturen und Anforderungen im Handel verändert haben. Nach wie vor bleibt die Verkaufs- und Serviceorientierung Kernaufgabe dieses Ausbildungsberufs. Allerdings wurden Differenzierungs- und Wahlmöglichkeiten geschaffen, um auf die Heterogenität des Einzelhandels einzugehen und Qualifikationen für seine unterschiedlichen Betriebsformen und –größen sowie für die unterschiedlichen Branchen und Bedarfsbereiche bereitzustellen.
Die Pflichtqualifikationseinheiten, die für den gesamten Einzelhandel vorgesehen sind, haben einen Umfang von 21 Monaten.
Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationseinheiten kann je nach dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und dem Wunsch der Auszubildenden eine Wahlqualifikationseinheit aus vier im Umfang von etwa drei Monaten aus den folgenden Bereichen gewählt werden.
1. Warenannahme/ Warenlagerung,
2. Beratung und Verkauf,
3. Kasse,
4. Marketingmaßnahmen.
Durch die curriculare Verbindung der Ausbildungsberufe Verkäufer/ Verkäuferin und Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel wurde ein Gesamtkonzept für die Ausbildungsberufe des Einzelhandels geschaffen. Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsberufes Verkäufer/ Verkäuferin sind identisch mit den ersten beiden Jahren des Ausbildungsberufes Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel. Dadurch wird die Durchlässigkeit des Ausbildungsberufs Verkäufer/ Verkäuferin zu dem dreijährigen Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel sichergestellt.