Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Betriebliche und technische Kommunikation,
• Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
• Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
• Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
• Warten von Betriebsmitteln,
• Anwenden von Steuerungstechnik,
• Anschlagen, Sichern und Transportieren,
• Kundenorientierung,
• Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren,
• Montage und Demontage,
• Erprobung und Übergabe,
• Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen,
• Programmieren von Maschinen und Anlagen,
• Prüfen,
• Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.